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Newsartikel

EVP: Bund soll familienergänzende Kinderbetreuung dauerhaft fördern

Wenn es um den Zugang, die Qua­li­tät und die Bezahl­bar­keit fami­li­en­er­gän­zen­der Betreu­ung von Vor­schul­kin­dern geht, liegt die Schweiz in einer aktu­el­len UNICEF-Studie gerade ein­mal auf dem dritt­letz­ten Platz. Die Kom­mis­sion für Wis­sen­schaft, Bil­dung und Kul­tur des Natio­nal­ra­tes, WBK-N hat Anfang Dezem­ber die Arbei­ten an einer Geset­zes­vor­lage been­det, die dies ändern soll.

Mit dem nun vor­lie­gen­den Ent­wurf setzt die WBK-N ihre eigene par­la­men­ta­ri­sche Initia­tive um, wel­che die Rolle des Bun­des bei der Finan­zie­rung der fami­li­en­er­gän­zen­den Kin­der­be­treu­ung neu defi­niert. Ziel ist es, die ursprüng­li­che Anstoss­fi­nan­zie­rung in eine per­ma­nente Bun­des­fi­nan­zie­rung zu über­füh­ren.

«Die Vor­lage, die wir nun erar­bei­tet haben, will die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Erwerbs­tä­tig­keit för­dern und die Chan­cen­ge­rech­tig­keit für Kin­der im Vor­schul­al­ter ver­bes­sern»,

so EVP-Nationalrätin Lilian Stu­der, Mit­glied der WBK-N.

Ent­las­tung bei den Betreu­ungs­kos­ten

Zum einen sol­len die Eltern bei der fami­li­en­er­gän­zen­den Kin­der­be­treu­ung durch einen Bun­des­bei­trag an die Betreu­ungs­kos­ten finan­zi­ell ent­las­tet wer­den. Die jähr­li­chen Kos­ten hier­für schätzt die Kom­mis­sion auf 710 Mil­lio­nen. Die Kan­tone sol­len zudem ver­pflich­tet wer­den auch ihren Anteil bei­zu­tra­gen. Ansons­ten würde der Bei­trag vier Jahre nach Inkraft­tre­ten ver­klei­nert.

Ver­bes­se­rung der kan­to­na­len Ange­bote

Zum ande­ren soll der Bund den Kan­to­nen im Rah­men von Pro­gramm­ver­ein­ba­run­gen glo­bale Finanz­hil­fen gewäh­ren kön­nen. Damit sol­len die Kan­tone Ange­bots­lü­cken in der fami­li­en­er­gän­zen­den Kin­der­be­treu­ung schlies­sen, die Qua­li­tät der Ange­bote ver­bes­sern sowie die Betreu­ungs­an­ge­bote bes­ser auf die Bedürf­nisse der Eltern abstim­men. Hier­für sind wäh­rend vier Jah­ren jähr­lich 60 Mil­lio­nen vor­ge­se­hen. Das Pro­gramm soll auf 12 Jahre befris­tet sein.

Breite Unter­stüt­zung

Eine sehr grosse Mehr­heit der Teil­neh­men­den hatte den Vor­ent­wurf in der Ver­nehm­las­sung unter­stützt, ins­be­son­dere die meis­ten Kan­tone, die Mehr­heit der poli­ti­schen Par­teien, die Wirt­schafts­ver­bände sowie die Kon­fe­renz der kan­to­na­len Sozi­al­di­rek­to­rin­nen und Sozi­al­di­rek­to­ren (SODK). Das Gesetz würde frü­hes­tens 2025 in Kraft tre­ten.

Die Debatte im Natio­nal­rat folgt in der Früh­lings­es­sion.