Votum zum Thema Primatwechsel für die Pensionskasse der Gemeinde Köniz
Die Ereignisse vom 11. März in Fukushima haben bei einem Teil der Bevölkerung ein Umdenken bewirkt, das einen langsamen Ausstieg aus einer bestimmten Technologie mehrheitsfähig macht. Soweit sind wir bei der Pensionskasse noch nicht. Den langsamen Ausstieg aus der Technologie „Leistungsprimat“ sollten wir trotzdem ins Auge fassen.
Es geht um die Frage welche Rechenregeln für die Bestimmung der Pensionskassenprämien, die Freizügigkeitsleistungen und die Bestimmung der Rentenhöhe gemacht werden sollen. Zum Glück kann man das in einen einfachen Begriff kleiden: Es geht um die Frage des Primats. Und wie das mit Kleider so ist, sie verstecken den Kern der Sache. Ich möchte deshalb versuchen in ein paar Sätzen den Kern der Sache etwas offenzulegen.
Fakten:
Wer heute eine Pensionskasse auf der grünen Wiese aufbauen kann, der baut sie nach dem Beitragsprimat.
Wer heute eine Pensionskasse mit Leistungsprimat hat, der leidet in aller Regel an der Tatsache, dass sich eine erhebliche Menge von „Solidaritätsbeiträgen“ in Renten aufgelöst hat. Das betrifft insbesondere die über 45Jährigen, die seit dem Alter zwischen 20 und 30 in die Pensionskasse einbezahlt haben. Bei einer Umstellung auf ein Beitragsprimat wünscht diese Generation eine Besitzstandgarantie, die teuer zu stehen kommt.
Zudem können tiefere Werte bei der erzielbare Verzinsung und die höhere Lebenserwartung entweder zu einer Unterfinanzierung oder zu erheblich steigenden Beiträgen führen.
Ziel:
Eine Pensionskasse, die die Mittel der Versicherten gut verwaltet und die risiko- und leistungsgerechte Prämien verlangt sowie verursachergerechte Kosten verrechnet und möglichst effizient arbeitet.
Frage:
Wie kommt man von einer Pensionskasse mit Leistungsprimat zu einer möglichst effizienten und gerechten Kasse (sprich zu einem Beitragsprimat)?
Antwort:
Entweder kann der Arbeitgeber einen grossen Beitrag zur Besitzstandwahrung einschiessen (Variante 1), oder (Variante 2) dieser Solidaritätsfehlbetrag wird am Tag X z.B. bei Auflösung bzw. Zwangsauflösung der Kasse den dannzumal Betroffenen in Form von tiefen Freizügigkeitsleistungen überwälzt. Diese Variante 2 möchte ich vermeiden. Bei Variante 3 wird dieser Solidaritätsfehlbetrag in einer x-jährigen Übergangsfrist durch höhere Beiträge oder tiefere Leistungen langsam abgebaut.
Vorgehen bei Variante3:
Die Prämien sind so anzupassen, dass keine Solidaritätszahlungen, sprich Quersubventionierung, von den Jungen zu den Alten mehr nötig sind. Im Klartext: die Prämien der 45-65 Jährigen müssen erheblich ansteigen. Die Freizügigkeitsleistung muss so bemessen werden, dass bei einem Übergang ins Beitragsprimat keine Leistungseinbusse erfolgt. Nach vermutlich 7-10 Jahren ist der Solidaritätsfehlbetrag im Wesentlichen abgetragen. Der Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat kann dann vollzogen werden.
Die CVP-EVP-GLP Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass es wichtig ist, möglichst bald einen Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat zu machen. Die Gründe sind Transparenz, Effizienz und letztlich Gerechtigkeit. Was heisst das nun in der jetzigen Situation und in Bezug auf die vorliegende Motion? Ziel der Motion ist ein Doppeltes: 1. Den Wechsel zum Beitragsprimat einzuleiten. 2. vom Gemeinderat zu verlangen, dass er 3 Kostenrechnungen für die „Besitzstandgarantie“ rechnen lässt und diese dem Parlament zur politischen Konsenssuche vorlegt. Das Ziel dahinter ist die Vermeidung von der vorher beschriebenen Variante 2, nämlich dem Überwälzen des Solidaritätfehlbetrags auf eine kleine, heute noch unbekannte Gruppe von Prämienzahlern. Die politische Situation ist aber die, dass sich der Gemeinderat gegen einen Wechsel zum Beitragsprimat stellt, im Wesentlichen aus finanziellen Gründen und mit dem Hinweis auf die Priorität der Arbeiten zur Änderung der strukturellen Unterfinanzierung im Leistungsprimat. Weiter ist auch nicht zu erkennen, dass der Gemeinderat einen Primatwechsel als ein längerfristig sinnvolles Ziel sieht.
Unter diesen Umständen ist es wenig zielführend in einer Motion einen Primatswechsel zu verlangen mit dem Effekt, das dieser auf der langen Bank Richtung Sankt Nimmerleinstag landet und nur bei Gelegenheit herbeigezogen wird um zu dokumentieren, welche unsinnigen Aufgaben das Parlament dem Gemeinderat überträgt. Es braucht da offensichtlich noch Überzeugungsarbeit und ein Zwischenschritt, in welchem der „Solidaritätsfehlbetrag“ abgebaut wird. Unser Beitrag für heute ist der: Ich ziehe die Motion 1017 zurück und die Fraktion wird auch der Motion 1015 nicht zustimmen. Ob der Gemeinderat bereit ist diesen „Solidaritätsfehlbetrag“ abzubauen indem er in der Verwaltungskommission der Pensionskasse darauf hinwirkt die Prämien und Leistungen entsprechend anzupassen, das werden wir dann hören, denn der Gemeinderat verspricht „Das Parlament wird regelmässig über die getroffenen Massnahmen informiert“. Das Ziel bleibt das Beitragsprimat und der Abbau des Solidaritätsfehlbetrags. Und wenn der Gemeinderat mit Nachdruck die politische Verantwortung dazu ablehnen will, so bin ich zuversichtlich, dass das Parlament einen Weg finden wird, diese Verantwortung zu übernehmen.





