Bericht der Parlamentssitzung vom 21. März 2011
Doch der Reihe nach. Zuerst ging es um die Frage, ob und wie der Gemeinderat einen „Bericht über die Zielerreichung der mit köniz.fünf beschlossenen Verwaltungsstruktur“ erstellen soll. Der Antrag auf einen solchen Bericht zu verzichten fand nur eine Minderheit (BDP und Grüne) und damit wurde der Gemeinderat beauftragt auf geeignete Weise zu erfahren, wo es denn in der neuen Verwaltungsstruktur Verbesserungspotenzial gebe. Denn nur Schulterklopfen und ein Alibibericht wäre nicht das Ziel. Wir sind gespannt, was uns gegen Ende 2011 vorgelegt wird. (Mein Tipp: „alles ist bestens, nur ein paar ganz geringfügige Verbesserungen sind auszumachen und die wurden bereits umgesetzt“).
Nächstes Traktandum war die Fertigstellung der Wabersackerstrasse. Nörgeler würden es unter das Motto stellen „Warum es immer teurer kommt, wenn das Parlament sich alle Mühe zum Sparen gibt“. Tatsächlich ist der nun bewilligte Nachtragskredit höher als jener, den das Parlament (aus Spargründen) im Juni 2009 bewilligt hatte. Inzwischen(?) aufgetretene Schäden erfordern den Ersatz der bestehenden Tragschicht. Ein Kürzungsantrag um Fr. 50‘000 wurde mit einem Zufallsmehr von 18:17 Stimmen verworfen.
Das Personalrecht ist in Köniz zweistufig geregelt: Reglement enthält die „strategischen“ Richtlinien, d.h. die Grundsätze. Für das Reglement ist das Parlament zuständig. Die zweite Stufe ist die Verordnung. Hier werden die „operativen“ Richtlinien, d.h. die praktischen Entscheide für den Alltag festgelegt. Für die Verordnung ist der Gemeinderat zuständig. Nun ist also das Personalreglement totalrevidiert worden. Getragen wurde das von 2 Absichten: Umsetzen der Erkenntnisse aus der Personalstrategie und Vereinfachen. Ein Beispiel für die erste Absicht ist die neue Ferienregelung. Es gibt grundsätzlich mindestens 5 Wochen Ferien. In der Verordnung wird der Gemeinderat noch festlegen, wie stark etwa ab Alter 45 die Anzahl Ferientage zunehmen wird. Dafür fällt die bisherige reduzierte Arbeitszeit ab Alter 58 weg. Neu ist auch die vermehrte Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Stelle, wenn die Gemeinde eine Stelle streichen muss. Thema Vereinfachung: Es ist nicht mehr das Parlament, das für die Schaffung von Stellen zuständig ist. (Das Parlament gibt mit dem Budget nur einen finanziellen Rahmen vor) Möglichst viele Mitarbeitende werden nach öffentlichem Recht angestellt.
Zu reden gab im Parlament schliesslich noch eine Reihe von Einzelheiten, die den Blick auf das Gesamtwerk fast ein wenig verdeckten. Insgesamt ist das neue Personalreglement aus unserer Sicht ein gelungenes Werk und entsprechend darf gehofft werden, dass die Anstellungsbedingungen auch für jüngere Mitarbeitende wieder etwas attraktiver werden.





